FAQ

Allgemeine Fragen zu Psychotherapie

Wann brauche ich eine Psychotherapie?

Eine depressive Episode kann bereits nach zwei Wochen diagnostiziert werden, auch von "chronischen" Schmerzen spricht man schon nach sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: wenn Sie sich seit einer Weile gedrückt, ungewöhnlich ängstlich oder anderweitig im Alltag eingeschränkt fühlen, ist es eine gute Idee in einem persönlichen Gespräch Lösungsstrategien und Behandlungsmöglichkeiten zu finden.

Kann ich auch therapeutische Unterstützung erhalten, wenn ich keine psychische Erkrankung habe?

Ja. Oft ist der nicht-wertende Blick von außen äußerst hilfreich zum Überwinden persönlicher oder beruflicher Belastungen. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler können Sie in dieser Praxis auch bei Anliegen Unterstützung erhalten, die nicht die Kriterien einer psychiatrischen Diagnose erfüllen.

Wie erhalte ich Unterstützung in einer akuten Krise?

In akuten psychischen Krisen, zum Beispiel bei Suizidalität oder Fremdgefährdung, wenden Sie sich bitte sofort an den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117, den Krisendienst Mittelfranken 0911-424 8550 oder im Notfall an die 112. Verlassen Sie sich bitte niemals auf die sofortige Erreichbarkeit dieser Praxis.

Hat Psychotherapie Nebenwirkungen?

In einer Psychotherapie arbeiten wir gemeinsam daran, Ihre Therapieziele zu erreichen. Dies kann zur Folge haben, dass Sie sich emotional stabiler fühlen und gelassener mit Herausforderungen umgehen, aber auch Ihre Meinung und Ihr Verhalten verändern, um sich beispielsweise mehr für Ihre Bedürfnisse einzusetzen. Dies kann zu Veränderungen Ihrer Beziehungen führen. Hinzu kommt, dass Sie für Ihre Psychotherapie Zeit und Energie für die Behandlung und die Umsetzung der besprochenen Änderungen einplanen müssen.

Fragen zum Behandlungsangebot

Wer kann in dieser Praxis behandelt werden?

Dies ist eine Privatpraxis, es wird Psychotherapie für Privatversicherte, Versicherte der Beihilfe und Heilfürsorge sowie Selbstzahler angeboten. Eine Behandlung nach dem Psychotherapeutenverfahren der DGUV ist angestrebt und nach Rücksprache mit dem Versicherungsträger ebenfalls schon jetzt in dieser Praxis stattfinden. Für gesetzlich Versicherte besteht in Einzelfällen die Möglichkeit einer Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (§13 Abs. 3 SGB V). Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie zuvor keinen zeitnahen Therapieplatz bei kassenärztlich zugelassenen PsychotherapeutInnen finden konnten. Bitte wenden Sie sich hierzu zunächst an Ihre Krankenkasse, um die individuellen Voraussetzungen und das genaue Vorgehen zu klären. Ich bitte um Verständnis, dass ich vor einer möglichen Kostenübernahme keine individuelle Beratung zum Kostenerstattungsverfahren anbieten kann.

Welche Themen und Störungsbilder werden in dieser Praxis behandelt?

In dieser Praxis können alle Störungsbilder behandelt werden, für die Psychotherapie indiziert ist. Das bedeutet unter anderem Depression, Angststörunggen, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung, Chronische Schmerzen oder ADHS. Themen einer Psychotherapie sind im Rahmen einer Erkrankung häufig Selbstwert, Trauer, Umgang mir anhaltenden Beschwerden, Beziehungen und Konflikte oder berufliche Belastungen.

Erfahren andere von meiner Anfrage oder Psychotherapie?

Nein. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach §203 StGB und gebe grundsätzlich weder Auskunft über die Inhalte unserer Gespräche noch darüber, ob Sie sich in meiner Behandlung befinden. Ihre Daten werden in unseren Räumen mehrfach verschlüsselt gespeichert und streng vertraulich behandelt.

Sind Ihre Therapieräume barrierefrei?

Ja. Die Therapieräume dieser Praxis sind barrierefrei, bei Bedarf stehen Parkplätze im Hinterhof sowie in der unmittelbaren Umgebung zur Verfügung. Auch mit dem Öffentlichen Personennahverkehr ist die Praxis gut zu erreichen.

Fragen zum Ablauf

Brauche ich eine Überweisung von meinem Hausarzt oder meiner Hausärztin?

Wenn Sie über die Private Krankenversicherung, Beihilfe oder als SelbstzahlerIn eine Therapie wünschen, benötigen Sie keine Überweisung durch Haus- oder FachärztInnen. Wenn Sie über die Heilfürsorge oder Unfallkassen/ Berufsgenossenschaften versichert sind, ist eine Überweisung durch Dienst- bzw. Durchgangsarzt/-ärztin notwendig, damit die Versicherung die Kosten für Ihre Behandlung übernehmen kann.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Grundsätzlich finden Gesprächstermine ein- bis zweiwöchentlich statt, eine Sitzung dauert 50 Minuten. In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und besprechen grob Ihre Beschwerden und Anliegen. Sie erhalten erste Rückmeldung von mir und können daraufhin sicherer einschätzen, ob Sie an einer Zusammenarbeit mit mir interessiert sind. Danach nehmen wir uns in mehreren Probatorischen Sitzungen Zeit für Diagnostik, Diagnoseeröffnung und Zielklärung. Im Anschluss entscheiden wir gemeinsam notwendige weitere Schritte. Wünschen Sie eine psychotherapeutische Behandlung, unterstütze ich Sie in der Beantragung der Therapie. Eine Kurzzeittherapie umfasst durchschnittlich 12-24 Stunden, eine Langzeittherapie kann noch einmal deutlich umfangfreicher sein.

Was ist ein Konsiliarbericht?

Ein Konsiliarbericht ist ein kurzer, ärztlicher Bericht, der in der Regel zur Beantragung einer Psychotherapie notwendig ist. Er muss also im Verlauf der ersten vier Sitzungen eingeholt werden. In ihm werden körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden ausgeschlossen und bestätigt, dass keine Kontraindikationen (Gegengrund) für eine Psychotherapie besteht.

Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie Ihren Termin so früh wie möglich ab, in der Regel mindestens 48 Stunden vorher. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird ein Ausfallhonorar erhoben, welches nicht von der Versicherung übernommen wird, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gewährleistet, dass keine unnötigen Wartezeiten für unsere PatientInnen entstehen.

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